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Arbeitseinsätze

Mitgliederversammlung 28. März 2014: Es wurde ein neues System zur Bewertung der Arbeitseinsätze beschlossen. Die neue Regelung ist ab sofort gültig.Das bisherige Smileyverfahren wird damit ersetzt.

Vereinfachung der Bewertung von Arbeitseinsätzen

Arbeitseinsätze beim Tennisclub Zeiskam


Die aktiv die Tennisanlage nutzenden weiblichen und männlichen Mitglieder ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr (im Folgenden „aktive Tennisspieler“ genannt) werden zu
Arbeitsleistungen verpflichtet um den Betrieb der Tennisanlage und des Clubhauses zu
gewährleisten.
Jeder aktive Tennisspieler muss jährlich mindestens 4 Arbeitsleistungen erbringen.
Arbeitsleistungen sind in der Regel:
o Clubhausdienste (mind. 4,5 Stunden, max. 2 Personen pro Tag)
o Reguläre Arbeitseinsätze (Arbeiten an der Tennisanlage, Clubhausreinigung, mind.
4,5 Std)


Diese Arbeitsleistungen können individuell zusammengestellt werden und sind gleichwertig
und austauschbar, z.B. 3 Clubhausdienste + 1 Arbeitseinsatz oder kein Clubhausdienst aber
4 Arbeitseinsätze etc. .
Bei Genehmigung durch den Vorstand können im Einzelfall auch andere Arbeitsleistungen
anerkannt werden, z.B. spontan angesetzte Arbeitseinsätze, Einsätze bei
Vereinsveranstaltungen, sonstige unentgeltlichen Arbeitsleistungen oder Sonderleistungen
für den Verein.


Ausnahmen:
Mitglieder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr müssen nur 2 statt 4 Arbeitsleistungen
erbringen.
Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr müssen keine Arbeitsleistungen erbringen.
Freiwillige Leistungen sind natürlich jederzeit willkommen.


Bei jedem Arbeitseinsatz wird vom Verantwortlichen eine Liste ausgelegt, in dem die
arbeitenden Mitglieder sich mit entsprechenden Arbeitszeiten eintragen und unterschreiben.
Bei Clubhausdienst erfolgt dies auf der aushängenden Terminliste für den Clubhausdienst.

Es können auch Arbeitsleistungen von anderen Personen, z.B. Familienmitgliedern für einen
aktiven Tennisspieler abgearbeitet werden. Die Dokumentation ist dann entsprechend
vorzunehmen.

Es können nur Arbeitseinsätze berücksichtigt werden, die von den aktiven Tennisspielern
ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Der für den Arbeitseinsatz Verantwortliche bestätigt
die eingetragenen Zeiten und leitet die Nachweise an den Schriftführer weiter.
Die Nachweise werden zum Ende des Kalenderjahres vom Vorstand ausgewertet. Bei
Nichterreichen der geforderten Anzahl an Arbeitsleistungen werden den aktiven
Tennisspielern mit dem Jahresbeitrag zusätzlich je fehlender Arbeitsleistung 20,- € in
Rechnung gestellt.

 

Download als PDF: Regelung Arbeitseinsätze ab 2014

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